29.10.06

Udo Steinbach: Das ist was gaanz anderes...

Letzte Woche wurde wieder eine Folge der Dokumentationsserie 'Zwischen den Grenzen' auf dem öffentlich - rechtlichen Sender TRT der Türkei ausgestrahlt.

Durch die Sendung führt die Journalistin und Schriftstellerin Banu Avar.

Thema diesmal war "Die neue Armut in Deutschland und die Situation der Minderheiten in Deutschland".

Waere das Thema nicht traurig, könnte Turanoid eine gewisse Selbstzufriedenheit nicht abstreiten. Mal stelle sich das mal vor: der ehemals 'kranke Mann am Bosporus' berichtet über die 'neue Armut in Deutschland'.

Es wurden die Kirchen und Bahnhofsmissionen gezeigt und bestürzende Fakten über die Unterschicht in Deutschland wiedergegeben.

Interessant war, das die Türen von Kirchen - Offizis für Banu Avar verschlossen wurden, wurde die Kamera mit dem Symbol der TRT gesehen und das Thema beschrieben. Nun gut, auch eine Aussage, sagen wir im Spiegel - Jargon dazu.

Beim Thema 'Türkische Minderheiten' musste denn auch Prof. Udo Steinbach, Direktor des deutschen Orientinstitutes ans Mikrofon.

Dort erzaehlte Herr Professor so allerhand. Mit stolzer Brust erzaehlte er, wie es (noch) Unterricht in türkischer Sprache als Zusatzunterricht (da und dort) in Deutschland gaebe. Dies sei in der Türkei noch nicht in der Form gegeben.

Wahrscheinlich hat Herr Steinbach "vergessen", das Minderheiten in der Türkei sehr wohl Unterricht in ihrer eigenen Sprache haben (Juden und Armenier haben z.B. eigene Schulen, was im Vertrag von Lausanne rechtmaessig garantiert wurde - Türkische Schulen in Deutschland? Wohl kaum...).

Frau Avar fragte Herrn Steinbach anschliessend, was denn an dem Türkisch - Verbot in den Pausenhöfen von deutschen Schulen dran sei.

'Das' belehrte Herr Steinbach Frau Avar (und uns) 'ist doch eine gaanz andere Sache'

Solch akademische Aussagen muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!!!

Es folgten anschliessend weitere Verhauer von Steinbach, in dem er Frau Avar belehrte, das Atatürk ja eigentlich etwas Türkisch - Fremdes betrieben haette mit seiner Kulturrevolution von oben auf's Volk damals vor über 80 Jahren.

Abgesehen davon, das ein Nicht-Türke einer Türkin erzaehlt, was 'Türkisch' und 'Nicht - Türkisch' sei (nuun jaa), wünscht sich Herr Steinbach offenbar einen Staat als Türkei, der eher mit Afghanistan oder dem Iran zu vergleichen wäre, als die heutige Türkei. Denn das besagen seine Worte letztenendes ja mal, wenn man 'Butter bei die Fische' tut.

Recht hat er. Da waer die Weltordnung noch in Ordnung, nicht wahr Herr Steinbach?! Und der 'zivilisierte Westen' haette eine weitere Kolonial-Spielwiese zum Ausbeuten gehabt. Alles klar.

Turanoid fragt sich im Ernst, ob das Institut solche Interviews und Mitschnitte vorgesetzt bekommt. Denn solche geistigen Ergüsse werfen - international - kein gutes Licht auf das Institut in Hamburg.

Aber letztendendes ist das ja eh' der Orient, um das es hier geht - und der liegt ja bekanntlich am Allerwertesten, gell?

Was sagt da der Bayer doch trocken zu so etwas?
'Passt scho'

Islam-/ Orientalisitikwissenschaften im Westen sind leider klassische Beispiele für Pseudo - Akademien als Selbstzweck. Mit dieser Form des 'systemkonformen Selbstzurechtlegens von Sachverhalten' kommt man der Wahrhaftigkeit eines Sachverhaltes oder einer realistischen Analyse jedoch kein Stück naeher.

Der Orient ist nicht der Orient, den Sie beschreiben, Herr Steinbach, er ist der Orient, den die Menschen dort leben.

Wir gratulieren Frau Avar für die Horizont - eröffnenden Recherchen in aller Welt. Sie beleuchtet Sachverhalte auf der Welt in einem Licht, das in dieser Form erstmalig offen und argumentativ einwandfrei die andere Position vertretend daherkommt. Das dabei das Glas Halb- voll oder Halb - leer gesehen werden kann, bestaetigt die universelle Aussage, die auch der Westen allmaehlich akzeptieren muss:

Es gibt drei Wahrheiten da draussen auf der Welt , Deine, meine und die Wahrheit an sich.

23.10.06

Israel ist nun doch C-Waffen - Benutzer...

In vielen Websites mehrmals darauf hingewiesen, doch immer wieder geleugnet:
Israel hat bei seiner Invasion auf den Libanon Phosphorgrana- ten genutzt.

Diese traurige Beichte (der Zeitung Haaretz) mußte wohl geschehen, bevor die UN das Desaster dechiffirerte und womöglich auch gegen Israel nutzen könnte...

Was soll man dazu noch sagen?

Die 'Enkel der Senfgas- und Cyankali Opfer' im großen Stil benutzen heute Phosphorgranaten zum Töten.

Ja, das hat was.

P.S.:

Sie lesen richtig auf dem Foto. Israelische Schülerinnen schreiben ihre 'Liebesgrüße' an den verhassten Hizbollah - Führer Nasrallah auf die Bomben.

Fragen Sie doch mal bei Ihrer Kaserne 'nebenan' nach, ob Ihr Kind nicht auch Bomben signieren darf!?

17.10.06

Den Haag bereitet sich auf türkische Klagewelle vor...

Das umstrittene Meinungsverbotsgesetz Frankreichs kollidiert, wie nicht anders zu erwarten mit der "KONVENTION ZUM SCHUTZE DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN IN DER FASSUNG DES PROTOKOLLS Nr. 11" der EU (s. § 9 u. 10)

"Artikel 9 – Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

1 Jedermann hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und
Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit des einzelnen zum
Wechsel der Religion oder der Weltanschauung sowie die Freiheit,
seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder in Gemeinschaft mit
anderen öffentlich oder privat, durch Gottesdienst, Unterricht,
Andachten und Beachtung religiöser Gebräuche auszuüben.

2 Die Religions- und Bekenntnisfreiheit darf nicht Gegenstand anderer als
vom Gesetz vorgesehener Beschränkungen sein, die in einer
demokratischen Gesellschaft notwendige Massnahmen im Interesse der
öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und Moral
oder für den Schutz der Rechte und Freiheiten anderer sind.

Artikel 10 – Freiheit der Meinungsäusserung

1 Jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäusserung. Dieses Recht
schliesst die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur
Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher
Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein. Dieser Artikel
schliesst nicht aus, dass die Staaten Rundfunk-, Lichtspiel- oder
Fernsehunternehmen einem Genehmigungsverfahren unterwerfen.

2 Da die Ausübung dieser Freiheiten Pflichten und Verantwortung mit sich
bringt, kann sie bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen
Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen
unterworfen werden, wie sie vom Gesetz vorgeschrieben und in einer
demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen Sicherheit, der
territorialen Unversehrtheit oder der öffentlichen Sicherheit, der
Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung, des
Schutzes der Gesundheit und der Moral, des Schutzes des guten Rufes
oder der Rechte anderer, um die Verbreitung von vertraulichen
Nachrichten zu verhindern oder das Ansehen und die Unparteilichkeit
der Rechtsprechung zu gewährleisten, unentbehrlich sind.

Artikel 16 – Beschränkungen der politischen Tätigkeit von Ausländern

Keine der Bestimmungen der Artikel 10, 11 und 14 darf so ausgelegt
werden, dass sie den Hohen Vertragschliessenden Parteien verbietet,
die politische Tätigkeit von Ausländern Beschränkungen zu unterwerfen.

Artikel 53 – Wahrung anerkannter Menschenrechte

Keine Bestimmung dieser Konvention darf als Beschränkung oder
Minderung eines der Menschenrechte und Grundfreiheiten ausgelegt
werden, die in den Gesetzen eines Hohen Vertragschliessenden Teils
oder einer anderen Vereinbarung, an der er beteiligt ist, festgelegt sind."


Auch wenn hier alles eher 'wischi-waschi' gehalten wurde, ist die Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit eindeutig: Türken in ganz Europa als auch die türkische Regierung selbst bereiten daher bereits Anklageverfahren gegen Frankreich vor.

Desweiteren wird auf staatlicher Ebene eine Klage bei den UN eingereicht, da aufgrund der Statuten der UN "kein Staat einen anderen Staat des Völkermordes bezichtigen darf, sofern kein rechtmaessiges Verfahren (der UN) dazu diesen Staat als solches verurteilt hat".


Dies wird u.U. dazu führen, das mitunter 20 Staaten, die die Völkermords - Beleidigungen politisch auf pseudo-legitimes Terrain brachten, ihre Steuergelder noch einmal dafür aufwenden werden müssen, diese Statuten zu revidiern und richtigzustellen, da der betroffene Staat entsprechenden "Entschaedigungsforderungen" aufgrund des internationalen Rufmordes an diese 20 Staaten einfordern darf.

Zudem stellt die türkische Regierung eine Korrektur des umstrittenen Paragraphen 301, das die beweislose Anschuldigungen und Herabwürdigungen der Türkei und der Existenz der Türken in Strafe stellt, in einem Gesetzesvergleich mit identischen Gesetzen anderer EU Staaten (z.B. Italien, Frankreich, Griechenland etc.) in Aussicht, wenn die EU die Existenz dieser Gesetze in den EU - Laendern der Türkei logisch erlaeutern kann.

Die Aufnahmeverhandlungen mit der Türkei werden somit noch holpriger.

Neu ist jedoch, das die EU immer öfter mit eigenen Misstaende in ihrem System konfrontiert wird und auf fehlerhafte Urteilssprechungen hingewiesen wird und damit in Erklaerungsnot kommt.

So hat das extreme Hochsetzen der ethischen Messlatte für die Integritaet eines Landes, das in die EU aufgenommen werden möchte, letztenendes aber auch einen Kontroll- und Feedback - Effekt in der EU!

Eins steht jetzt schon fest: ohne Korrektur solcher eigener Fehler sind Forderungen an die Türkei nicht haltbar.

Frankreichs süffisante Spielerei mit der Meinungsfreiheit stellt daher die derzeitige finnische EU - Praesidentschaft auf echte Probleme.

Probleme, die das Zurücknehmen einiger Forderungen an die Türkei verursachen könnten...

15.10.06

Frankreich: Liberté mit sinkender Meinungsfreiheit...

Das Parlament hat es nicht leicht in Frankreich: ohne Regierungspartei hat das Parlament über ein Gesetz abgestimmt, welches ein Meinungsverbot ausruft.

Dies hat es bei der so freiheitsliebenden Geschichte Frankreichs' seit de Gaulle nicht mehr gegeben - der General, der den Begriff 'gelenkte Demokratie' schuf.

Mit ein paar Stimmen Mehrheit wurde jetzt ein Gesetz ausgerufen, das es in sich hat:
Jeder Mensch, der in Frankreich sagt, das es im Jahre 1915 keinen Völkermord an den Armeniern durch die Osmanen gegeben haben soll, wird mit Freiheitsentzug von 1 Jahr und 45.000 Euro Geldstrafe bestraft.

Das Gesetz birgt leider viele Probleme:
1. Es ist ein Meinungsverbot. Wie die EU bei Beitrittsverhandlungen mit solch' einem Meinungsverbot bei der Türkei noch argumentieren möchte bei Fragen der Meinungsfreiheit - das wirft Probleme und einen Erklaerungsnotstand auf!
2. Jeder Historiker, der einen entsprechenden Beweis für die Vertreibungen der Armenier liefert (und eben nicht wie behauptet Völkermord), der muss - trotz Beweise mit einer Haftstrafe rechnen!
3. Es ist ein Verbot gegen die Wahrheit. Die in Frankreich lebenden Diaspora Armeniern leben in Frankreich, weil sie vertrieben wurden vom Osmanischen Reich. Haette es einen Völkermord gegeben, würden diese Armenier weder in Frankreich, noch in Kanade, noch in Syrien, noch im Libanon, noch in Südamerika oder noch in den USA leben können.
4. Frankreich torpediert mögliche bilaterale Gespraeche und Symposien zwischen der Türkei und den Diaspora Armeniern zu diesem Thema, in dem es von vornherein ein Verbot für die Antithese ausruft.
5. Das Thema geht Frankreich nichts an. Es ist ein Thema zwischen den Nachfahren der Osmanen und den Nachfahren der damals dort lebenden Armenier.
6. Ohne historische Fakten können keine politischen erzeugten Fakten langfristig aufrechterhalten werden. Frankreich rollt sich durch seine armenische Lobby selbst weltpolitisch ins Abseits.
7. Frankreich empfielt, ein Urteil über seine 'Taten im Magrib' den 'Historikern zu überlassen' (Ermordung von ca. 1 Million Algerier, Marokkaner und Tunesier waehrend der Unabhaengigkeitskaempfe der Magrib - Staaten). Die Toleranz gegenüber sich selbst wird bei Sachverhalten dritter offensichtlich anders definiert!
8. Frankreich wird mittelfristig nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlichen merkbaren Schaden davontragen, da mit der Türkei ein zig-fach höherer Handel betrieben wird als mit dem Armenhaus der GUS, Armenien.

Da hat sich Frankreich also eine schöne Suppe eingehandelt.

Es ist das Land mit der höchsten diaspora-armenischen Lobby neben den USA, jeder fischt nach Waehlerstimmen. Und dafür demontieren die Franzosen ihr höchstes Gut: ihre Meinungsfreiheit.

Frankreich sollte schleunigst den gemachten Fehler korrigieren.

Denn bei den Diaspora-Armeniern geht es gar nicht mehr um die Wahrheit. Die Volkermords - Unterstellung ist zu einer Ersatzreligion verkommen, die von Generation zu Generation weitergegeben wird. Und dabei schwindet bei ihren Unterstellungen jedes Mal mehr ein Stück von Bereitschaft, Wahrheiten hören zu wollen.

Zu diesem Thema lesen Sie bitte auch folgende Links: 1. und 2.

12.10.06

Schampus - Lafo: "Ich will den Generalstreik"

Einer der wenigen brillanten Finanz - Staatsköpfe Deutschlands' bleibt für die Unternehmer weiter unangenehm.

Cicero veröffentlichte ein interessantes Interview.